Corona-News: Neue Corona-Landesverordnung Sport

In Sporthallen: 3G-Regel und Maskenpflicht außerhalb der Spielbox!


Die Bundesregierung hat im neuen Infektionsschutzgesetz die bisherigen Corona-
Schutzmaßnahmen auf wenige Basismaßnahmen reduziert.
Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung Baden-Württembergs (Basis-, Warn- und Alarmstufe)
entfällt.

Jedoch: Die Landesregierung nutzt mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen die im
Gesetz vorgesehene Übergangsregel. Bis einschließlich 2. April 2022 werden ergänzende
Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Die neue Corona-Landesverordnung Baden-
Württembergs wurde am vergangenen Freitag, 18. März 2022, notverkündet und trat am
Samstag, 19. März 2022, in Kraft. Auch eine neue Corona-Landesverordnung Sport wurde am
Wochenende verabschiedet.



Für die Tischtennisvereine in Baden-Württemberg sind damit in den nächsten beiden Wochen,
also zunächst bis 2. April, folgende Regelungen relevant:

 Die 3G-Regel wird aufrechterhalten, das heißt: Beim Zutritt in Sporthallen
(geschlossene Räume) ist von allen Sportlern und Zuschauern ein Nachweis über den
Geimpften- oder Genesenen-Status zu erbringen oder ein tagesaktueller negativer
Test vorzulegen. Ausnahme für die Regelung: Schüler unter 18 Jahre.
 Die Maskenpflicht (FFP2) in geschlossenen Räumen bleibt bestehen: Personen über
18 Jahre müssen diese in den Hallen durchgehend tragen, außer beim Sporttreiben,
also beim Tischtennis in der Spielbox, und in den Duschräumen.
 Die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben bestehen. Das Konzept ist
auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen.
 Kapazitätsbeschränkungen, Personenobergrenzen sowie Kontaktbeschränkungen sind
nicht mehr Teil der Verordnung.

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der
Homepage des Landes Baden-Württemberg: „Corona-Regeln auf einen Blick“ und der
Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg: „Regelungen für den Sport“