Corona-News: Neue Corona-Landesverordnung Sport
In Sporthallen: 3G-Regel und Maskenpflicht außerhalb der Spielbox!
Die Bundesregierung hat im neuen Infektionsschutzgesetz die bisherigen Corona-
Schutzmaßnahmen auf wenige Basismaßnahmen reduziert.
Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung Baden-Württembergs (Basis-, Warn- und Alarmstufe)
entfällt.
Jedoch: Die Landesregierung nutzt mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen die im
Gesetz vorgesehene Übergangsregel. Bis einschließlich 2. April 2022 werden ergänzende
Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Die neue Corona-Landesverordnung Baden-
Württembergs wurde am vergangenen Freitag, 18. März 2022, notverkündet und trat am
Samstag, 19. März 2022, in Kraft. Auch eine neue Corona-Landesverordnung Sport wurde am
Wochenende verabschiedet.
Für die Tischtennisvereine in Baden-Württemberg sind damit in den nächsten beiden Wochen,
also zunächst bis 2. April, folgende Regelungen relevant:
Die 3G-Regel wird aufrechterhalten, das heißt: Beim Zutritt in Sporthallen
(geschlossene Räume) ist von allen Sportlern und Zuschauern ein Nachweis über den
Geimpften- oder Genesenen-Status zu erbringen oder ein tagesaktueller negativer
Test vorzulegen. Ausnahme für die Regelung: Schüler unter 18 Jahre.
Die Maskenpflicht (FFP2) in geschlossenen Räumen bleibt bestehen: Personen über
18 Jahre müssen diese in den Hallen durchgehend tragen, außer beim Sporttreiben,
also beim Tischtennis in der Spielbox, und in den Duschräumen.
Die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben bestehen. Das Konzept ist
auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen.
Kapazitätsbeschränkungen, Personenobergrenzen sowie Kontaktbeschränkungen sind
nicht mehr Teil der Verordnung.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der
Homepage des Landes Baden-Württemberg: „Corona-Regeln auf einen Blick“ und der
Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg: „Regelungen für den Sport“
